Was tun bei Wespen- oder Hornissennest?

 

Da mal wieder Wespen und Hornissen Hochsaison ist, haben wir für euch ein paar Infos zusammengetragen.

 

Nach dem Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (Absatz 4.5) darf die Feuerwehr keine Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsunternehmen sein.

Nur unter bestimmten Umständen entfernt auch die Feuerwehr ein Wespen- oder Hornissennest, z.B. wenn dieses in der Regel eine öffentliche Gefahr darstellt. Beispiel hier wäre ein Nest an öffentlichen Plätzen.

Auf Privatgelände wird die Feuerwehr nur zum Einsatz kommen, wenn mit dem Nest ein konkreter Notfall in Verbindung gebracht wird. Ob es sich hierbei um einen Notfall handelt, wird im Einzelfall entschieden und meistens nur dann so eingestuft, wenn Kleinkinder oder kranke Menschen in Lebensgefahr sind.

Sollte man ein Nest entfernen lassen, gibt es für den Bürger die möglichkeit einen professionellen Fachmann zu beauftragen.

Hier der Link für den zuständingen Wespen- und Hornissenberater des Landkreises Dingolfing-Landau